Veröffentlicht am 01.11.2026, aktualisiert am 03.11.2026
Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit: Was mit deinem Fortbildungszeitraum passiert
Ein Betrachtungszeitraum ist lang genug, dass im Leben etwas dazwischenkommt: ein Kind, eine längere Erkrankung, die Pflege eines Elternteils. Die Anlage 4 zu den Heilmittelverträgen berücksichtigt das. Sie sieht vor, dass dein Fortbildungszeitraum in bestimmten Situationen unterbrochen ist und die Punkte anteilig ermittelt werden. Hier liest du, welche Gründe zählen, wie die Anrechnung funktioniert und wo die Regeln Fragen offenlassen.
Welche Gründe den Zeitraum unterbrechen
Jeder Heilmittelbereich hat seine eigene Anlage 4, und die Listen unterscheiden sich im Detail.
Physiotherapie: Der Zeitraum ist unterbrochen bei Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen, Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit entsprechend der Dauer nach Mutterschutzgesetz und Bundeselternzeitgesetz sowie bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten.
Ergotherapie: Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten.
Logopädie: Mutterschutz, Elternzeit, ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz und Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten.
Podologie: Mutterschutz, Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten.
Ernährungstherapie: Pflegezeiten, Mutterschutz, Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten.
Auffällig ist die Physiotherapie: Sie nennt Krankheit und Urlaub, ohne bei diesen ausdrücklich eine Mindestdauer zu verlangen. Ob die Schwelle von 3 Monaten nur für die Arbeitsunfähigkeit gilt oder auch für Krankheit allgemein, geht aus dem Satzbau nicht sicher hervor. Rechne kurze Krankheiten und einen normalen Jahresurlaub deshalb nicht als Unterbrechung ein. Pflegezeit und Beschäftigungsverbot zählen nur in den Bereichen, deren Anlage sie nennt.
Die gesetzlichen Hintergründe
Die Anlage 4 Physiotherapie verweist für Mutterschutz und Elternzeit ausdrücklich auf das Mutterschutzgesetz und das Bundeselternzeitgesetz. Die anderen Anlagen verwenden dieselben Begriffe ohne Verweis. In den Gesetzen sind sie so geregelt:
- Mutterschutz: Die Schutzfristen regelt § 3 MuSchG, in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, nach Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.
- Elternzeit: Nach § 15 BEEG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
- Pflegezeit: Nach § 4 PflegeZG dauert die Pflegezeit je pflegebedürftigem nahen Angehörigen längstens sechs Monate. Ob die Kassen eine Unterbrechung wegen Pflege auf diese Dauer begrenzen, regelt die Anlage 4 nicht.
Diese Gesetze richten sich an Beschäftigte und ihre Arbeitgeber. Viele Verpflichtete sind aber selbstständige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber. Wie Zeiten bei Selbstständigen angesetzt werden, etwa eine "Elternzeit" ohne Arbeitgeber, regelt die Anlage 4 nicht. Dokumentiere in diesem Fall besonders sorgfältig, in welchem Zeitraum du nicht gearbeitet hast und warum, und frag im Zweifel vorab bei deiner Krankenkasse nach.
Was "anteilig ermitteln" bedeutet
Alle fünf Anlagen enthalten denselben Kernsatz: Die Fortbildungspunkte sind für den verbleibenden Betrachtungszeitraum anteilig zu ermitteln. Die Logopädie wird konkreter: Pro Monat Unterbrechung reduziert sich die geforderte Gesamtzahl der Punkte anteilig.
So sieht das nach der Logopädie-Regel in Zahlen aus, jeweils bei einem Soll von 60 Punkten in 48 Monaten:
- Elternzeit von 12 Monaten: Es bleiben 36 von 48 Monaten. Das Soll beträgt 60 × 36 / 48 = 45 FP.
- Arbeitsunfähigkeit von 4 Monaten: Es bleiben 44 von 48 Monaten. Das Soll beträgt 55 FP.
- Arbeitsunfähigkeit von 2 Monaten: Keine Unterbrechung im Sinne der Anlage, weil die Schwelle von 3 Monaten nicht überschritten ist. Das Soll bleibt gleich.
Das volle Soll hängt vom Fachbereich ab, in der Physiotherapie zum Beispiel 60 FP in 4 Jahren, in der Logopädie 60 FP und in der Podologie 48 FP. Ob angefangene Monate voll zählen und wie Bruchteile zu runden sind, sagt keine der Anlagen.
Verschiebt sich das Ende oder sinkt das Soll?
Hier wird es knifflig. Die Anlagen verwenden zwei Formulierungen nebeneinander:
- Der Zeitraum ist für diese Zeiten unterbrochen. Das kann man so lesen, dass die Uhr stehen bleibt und der Zeitraum entsprechend später endet.
- Die Punkte sind für den verbleibenden Zeitraum anteilig zu ermitteln. Das spricht dafür, dass das Ende bleibt und das Soll sinkt.
Beide Lesarten verlangen ungefähr gleich viele Punkte pro Monat, in dem du tatsächlich arbeitest. Sie unterscheiden sich aber beim Stichtag und bei der Frage, ob du am Ende das volle oder ein reduziertes Soll brauchst. Ausdrücklich entschieden ist das nur in der Logopädie: Dort sinkt das Soll pro Monat Unterbrechung, ein späteres Ende nennt die Anlage nicht.
Punktwerk rechnet in der Logopädie so, wie es die Anlage sagt: Das Ende bleibt, und das Soll sinkt für jeden vollen Monat Unterbrechung anteilig. In den anderen Fachbereichen verschiebt Punktwerk das Ende um die Tage der Unterbrechung und zeigt dir das ursprüngliche Ende daneben an. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das volle Soll bis zum ursprünglichen Ende erreichst. Hattest du eine längere Unterbrechung, frag bei deiner Krankenkasse oder deinem Berufsverband nach, wie die Regel angewendet wird, und halte die Antwort schriftlich fest.
Überlappende Zeiten
Häufig folgen Unterbrechungen direkt aufeinander oder überschneiden sich, etwa Mutterschutz und anschließende Elternzeit oder eine Arbeitsunfähigkeit während der Pflege eines Angehörigen. Ein Tag kann dabei nur einmal als Unterbrechung zählen. Addierst du die Zeiten einfach, rechnest du dir das Soll zu niedrig.
Nachweise sammeln
In Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie verlangt die Anlage ausdrücklich, dass du die Zeiten der Unterbrechung nachweist. Auch in der Physiotherapie ist es sinnvoll, Belege bereitzuhalten. Geeignet sind zum Beispiel:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin und die Geburtsurkunde
- die Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber oder andere Unterlagen zur Betreuungszeit
- Unterlagen zur Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und zur Pflegezeit
- bei Logopädie: die Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot
Lege diese Dokumente zu deinen Fortbildungsnachweisen. Der Nachweis wird erst relevant, wenn die Krankenkasse ihn anfordert, und das kann Jahre nach der Unterbrechung sein. Diagnosen gehören nicht in deine Fortbildungsunterlagen: Für die Unterbrechung reichen Art und Dauer.
Und die Angestellten?
Die Unterbrechungsregeln beziehen sich auf die Person, die zur Fortbildung verpflichtet ist. In der Logopädie müssen auch die übrigen in der Praxis tätigen Therapeutinnen und Therapeuten Punkte im Zeitraum nachweisen, und nach § 14 Abs. 9 des Logopädievertrags hat sich jeder Leistungserbringer gemäß der Anlage 4 fortzubilden. Naheliegend ist deshalb, dass sich auch das Soll einer angestellten Logopädin in Elternzeit nach derselben Regel anteilig reduziert.
In der Physiotherapie gilt für Angestellte statt eines Punktekontos die Pflicht aus § 14 Abs. 9 des Vertrags, sich regelmäßig extern fachspezifisch fortzubilden. Ob eine Elternzeit diesen Rhythmus anhält, regelt der Vertrag nicht. Praktisch empfiehlt es sich, nach der Rückkehr zeitnah eine externe Fortbildung einzuplanen und den Zeitraum der Abwesenheit zu dokumentieren.
Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber hilft dir eine einfache Übersicht: wer wann abwesend war, mit welchem Grund und mit welchem Beleg. Dann kannst du bei einer Anfrage der Krankenkasse für jede Person sauber erklären, warum ihr Soll niedriger ist oder warum eine Fortbildung später stattfand.
Nach der Rückkehr: Plan machen
Wenn du nach einer Unterbrechung wieder einsteigst, lohnt ein kurzer Kassensturz:
- Wie viele Punkte hast du bereits, getrennt nach Kategorien?
- Wie hoch ist dein Soll nach der Unterbrechung?
- Wie viel Zeit bleibt bis zum ursprünglichen Ende?
Online-Fortbildungen mit Live-Interaktion werden in allen fünf Bereichen anerkannt, wenn die Teilnahme registriert und protokolliert wird, und lassen sich oft besser mit Kinderbetreuung vereinbaren. Beachte bei Kongressen und E-Learning die Obergrenzen deines Fachbereichs, in der Physiotherapie etwa höchstens 24 FP aus Kongressen.
Unterbrechungen im Blick behalten
In Punktwerk trägst du Unterbrechungen mit Art, Start- und Enddatum ein. Überlappungen werden nur einmal gezählt. In der Logopädie siehst du das reduzierte Soll, in den anderen Fachbereichen neben dem Ende mit Unterbrechungen immer auch das ursprüngliche Ende. Ohne Anmeldung kannst du deinen Stand im Fortbildungspunkte-Rechner durchspielen. Für dich und dein Team kannst du Punktwerk kostenlos testen.
Häufige Fragen
- Muss ich während der Elternzeit Fortbildungspunkte sammeln?
- Nein. Die Anlage 4 behandelt Elternzeit in allen fünf Heilmittelbereichen als Unterbrechung. Die Punkte werden für den verbleibenden Zeitraum anteilig ermittelt.
- Ab wann zählt eine Krankheit als Unterbrechung?
- Alle Anlagen nennen eine Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten. Die Physiotherapie nennt Krankheit zusätzlich allgemein, ob die Schwelle auch dafür gilt, geht aus dem Text nicht sicher hervor.
- Wie weise ich eine Unterbrechung nach?
- Mit den üblichen Belegen, etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, der Bestätigung der Elternzeit oder Unterlagen zur Pflege. In Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie ist der Nachweis ausdrücklich gefordert.
- Zählt eine Fortbildung, die ich während der Elternzeit besuche?
- Die Anlage 4 schließt das nicht aus. Wie sie mit dem anteiligen Soll zusammenspielt, regelt sie aber nicht. Kläre das im Zweifel mit deiner Krankenkasse.