STK- und MTK-Rechner
Gib das Datum der Inbetriebnahme oder der letzten Prüfung ein und wähle die Prüfart. Der Rechner zeigt dir, bis wann die nächste Prüfung spätestens fällig ist.
So werden die Fristen gerechnet
STK: bis zum Monatsende (§ 12 MPBetreibV)
Die sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens alle zwei Jahre fällig, gerechnet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät in Betrieb ging oder zuletzt geprüft wurde. Ein Beispiel: Letzte STK am 15.03.2026, dann zählt die Frist ab dem 31.03.2026 und die nächste STK ist bis zum 31.03.2028 fällig. Gibt der Hersteller kürzere Fristen vor, gelten diese.
MTK: ab dem Jahresende (§ 15 MPBetreibV)
Bei der messtechnischen Kontrolle für Geräte aus Anlage 2, etwa Blutdruckmessgeräte, beginnt die Frist erst mit Ablauf des Jahres. Letzte MTK am 15.03.2026 mit 24 Monaten Frist heißt: fällig bis zum 31.12.2028, bei 12 Monaten bis zum 31.12.2027.
DGUV Vorschrift 3: nach Gefährdungsbeurteilung
Die DGUV Vorschrift 3 nennt keine feste Frist. Sie verlangt Prüfungen in Abständen, die so bemessen sind, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig auffallen, und die Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwert für ortsveränderliche Geräte nennt sie 6 Monate, in Büros und ähnlichen Bedingungen höchstens 2 Jahre. Die 24 Monate in Punktwerk sind eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist, und du kannst sie je Gerät anpassen. Der Rechner zählt die Frist taggenau ab der letzten Prüfung, ohne Monats- oder Jahresende.
Alle Gerätefristen im Blick
Punktwerk führt Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebuch und Prüfkalender und erinnert dich per E-Mail, bevor eine Frist abläuft.