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Veröffentlicht am 01.11.2026, aktualisiert am 03.11.2026

Fortbildungspflicht Ergotherapie: Was gilt

Auch in der Ergotherapie ist die Fortbildungspflicht in einer Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V geregelt. Maßgeblich ist die Lesefassung nach der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2026. Vieles ähnelt der Physiotherapie, einige Punkte sind aber deutlich anders geregelt: Praxisorganisation und Dozententätigkeit können zählen, und für Neuzulassungen gibt es eine eigene Startregel. Hier liest du, was gilt.

Wer verpflichtet ist

Die Pflicht trifft die zugelassene Leistungserbringerin oder den zugelassenen Leistungserbringer sowie die fachliche Leitung. Jede verpflichtete Person hat ihren eigenen Betrachtungszeitraum.

Für angestellte Therapeutinnen und Therapeuten nennt die Anlage 4 Ergotherapie keine feste Punktzahl. Sie enthält aber einen klaren Auftrag an die Praxis: Die oder der zugelassene Leistungserbringende ist verpflichtet, auf die notwendige Fortbildung aller Leistungserbringenden der Praxis zu achten. Wie dieser Auftrag konkret zu erfüllen ist, lässt die Anlage offen.

Eine Zwei-Jahres-Regel wie im Physiotherapievertrag gibt es in der Ergotherapie nicht. Der Ergotherapievertrag sagt in § 14 Abs. 9 nur, dass sich jede und jeder Leistungserbringende gemäß der Anlage 4 fortzubilden hat. Ein dokumentierter Fortbildungsplan für das Team ist trotzdem eine gute Grundlage.

Die Grundregel in Zahlen

  • 1 FP entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
  • Du brauchst 60 FP in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren.
  • Davon sollen möglichst 15 Punkte pro Jahr zusammenkommen.
  • Eine Übertragung in den folgenden Zeitraum ist nicht möglich.

Eine Besonderheit: Anerkannt werden auch Bescheinigungen, auf denen keine Fortbildungspunkte ausdrücklich genannt sind, solange sie die Mindestangaben enthalten. Maßgeblich sind dann die Unterrichtseinheiten auf der Bescheinigung, denn ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Der Betrachtungszeitraum

Der erste Zeitraum beginnt am 1. Januar 2022 für alle, die zu diesem Zeitpunkt zugelassen oder als fachliche Leitung tätig waren. Ohne Unterbrechungen lief er bis zum 31.12.2025.

Anders als die Physiotherapie regelt die Ergotherapie den Start für Neue ausdrücklich: Bei erstmaliger Zulassung oder erstmaliger Tätigkeit als fachliche Leitung nach dem 1. Januar 2022 beginnt der Zeitraum mit der Erteilung der Zulassung beziehungsweise mit dem Beginn der Tätigkeit als fachliche Leitung.

Unterbrochen ist der Zeitraum bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten. Die Punkte werden dann für den verbleibenden Zeitraum anteilig ermittelt, und du musst die Zeiten der Unterbrechung nachweisen.

Was angerechnet wird

Eine Fortbildung muss inhaltlich relevant für die Ergotherapie sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie aktuelle, möglichst evidenzbasierte Erkenntnisse der Ergotherapie oder angrenzender Fachgebiete vermittelt, über Heilmittel-Richtlinie und Vertrag informiert oder aktuelle Diagnostik- und Therapieverfahren behandelt.

Das Drittel-Limit

Nach Ziffer 4.2 können je Zeitraum in Summe bis zu einem Drittel der notwendigen Punkte anerkannt werden für:

  • fachbezogene Kongresse,
  • Fortbildungen zur Verbesserung der Praxisabläufe und Praxisorganisation sowie
  • Referenten- und Dozententätigkeiten.

Bei einem Soll von 60 FP sind das zusammen 20 FP. Wichtig ist das Wort "in Summe": Das Limit gilt für alle drei Kategorien gemeinsam, nicht für jede einzeln. Wer schon viele Kongresspunkte hat, kann über Praxisorganisation kaum noch etwas dazugewinnen. Weil die Grenze ein Drittel der notwendigen Punkte ist, sinkt sie mit, wenn dein Soll wegen einer Unterbrechung anteilig kleiner wird.

Ein Beispiel: Du hast im laufenden Zeitraum 14 FP auf Kongressen gesammelt und zusätzlich 10 FP in einem Seminar zur Praxisorganisation. Zusammen sind das 24 FP, angerechnet werden aber nur 20 FP. Den Rest deines Solls musst du mit regulären Fachfortbildungen erreichen.

Wie viele Punkte ein Kongresstag bringt, legt die Anlage 4 Ergotherapie nicht fest, anders als die Physiotherapie mit ihrer Tagespauschale. Maßgeblich sind die Angaben auf der Bescheinigung.

Print und E-Learning

Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder elektronisch, mit einer Lernerfolgskontrolle auf Grundlage verbindlicher Qualitätskriterien, zählen mit höchstens 12 FP im Zeitraum. Diese Grenze kam mit der Änderungsvereinbarung vom 16.03.2026 neu als Ziffer 4.3 dazu und gilt seit dem 01.04.2026. Die vorherige Fassung der Anlage 4 hatte keine Regel zu Print und E-Learning.

Eine Übergangsregel enthält die Änderungsvereinbarung nicht. Punktwerk rechnet deshalb vorsichtshalber für jeden Zeitraum, der am 01.04.2026 noch lief, also auch für den zweiten Zeitraum ab 01.01.2026, mit dieser Grenze über den ganzen Zeitraum.

Fortbildungen vor der Zulassung

Bei erstmaliger Zulassung oder erstmaliger Beschäftigung als fachliche Leitung werden Fortbildungen angerechnet, die bis zu einem Jahr vorher stattfanden, und zwar mit bis zu einem Drittel der notwendigen Punkte. Wer vor der Praxisgründung noch Kurse besucht, sollte die Bescheinigungen also aufheben.

Online und Studium

Online-Fortbildungen zählen, wenn die Teilnahme registriert und protokolliert wird und eine direkte Interaktion mit den Dozierenden möglich ist. Eine Regel zur Anrechnung von Studiengängen enthält die Anlage 4 Ergotherapie nicht. Ob ein Studium zählt, richtet sich deshalb nach den allgemeinen Anforderungen, also danach, ob es inhaltlich relevant für die Ergotherapie ist. Im Zweifel fragst du vorher bei deinem Berufsverband nach.

Was nicht zählt

Nicht anerkannt werden unter anderem:

  • Selbststudium ohne Interaktionsmöglichkeit und ohne Teilnahmenachweis
  • IT- und EDV-Fortbildungen
  • praxisinterne Fortbildungen, außer mit einer externen Dozentin oder einem externen Dozenten
  • Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen, Messen und Ausstellungen
  • allgemeine Persönlichkeitsschulungen und Praxisgründungsseminare
  • Marketing, Steuerfragen, allgemeine juristische Themen und Abrechnungsseminare
  • Fortbildungen zu nicht verordnungsfähigen Heilmitteln

Die Teilnahmebescheinigung

Die Bescheinigung muss mindestens enthalten: Bezeichnung oder Thema, Veranstaltungsort, Name und Geburtsdatum der teilnehmenden Person, Kurzbeschreibung der Inhalte, Qualifikation der Dozierenden, Anzahl der Unterrichtseinheiten und gegebenenfalls der Fortbildungspunkte, die Unterschrift der Dozierenden sowie Unterschrift, Name und Anschrift des Veranstalters.

Nachweis und Folgen

Die Erfüllung der Pflicht weist du auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes nach. Das darf auch elektronisch geschehen. Eine Nachfrist für fehlende Punkte nennt die Anlage 4 Ergotherapie nicht, ebenso wenig konkrete Folgen. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, die Unterlagen so zu führen, dass du sie schnell vorlegen kannst.

Unterschiede zur Physiotherapie im Überblick

Für Praxen mit Ergo- und Physiotherapie lohnt der direkte Vergleich:

  • Kongresse: In der Physiotherapie zählen Kongresse allein höchstens 24 FP. In der Ergotherapie teilen sich Kongresse, Praxisorganisation und Dozententätigkeit ein gemeinsames Drittel.
  • Praxisorganisation und Dozententätigkeit: In der Physiotherapie ausgeschlossen, in der Ergotherapie im Rahmen des Drittels anrechenbar.
  • Start bei Neuzulassung: In der Ergotherapie ausdrücklich ab Zulassung geregelt.
  • Nachfrist: Die Physiotherapie kennt eine Nachfrist von 12 Monaten, die Ergotherapie-Anlage nicht.
  • Angestellte: Die Physiotherapie verlangt nach § 14 Abs. 9 ihres Vertrags mindestens alle 2 Jahre eine externe fachspezifische Fortbildung, die Ergotherapie nicht.

Praxis-Check für Ergotherapie-Praxen

Mit diesen Fragen bist du gut aufgestellt:

  1. Kennst du dein Startdatum? Bei erstmaliger Zulassung nach dem 1. Januar 2022 ist es das Datum der Zulassung. Leg den Zulassungsbescheid zu deinen Fortbildungsunterlagen.
  2. Hast du Kurse aus dem Jahr vor der Zulassung? Diese können bis zu einem Drittel zählen, wenn die Bescheinigungen vollständig sind.
  3. Wie viel vom Drittel ist schon verbraucht? Zähle Kongresse, Praxisorganisation und Dozententätigkeit zusammen, bevor du das nächste Organisationsseminar buchst.
  4. Wie viel E-Learning hast du? Mehr als 12 FP aus Print oder E-Learning bringen dir nichts.
  5. Wie bildet sich dein Team fort? Auch ohne feste Punktzahl solltest du zeigen können, dass du auf die Fortbildung deiner Angestellten achtest, etwa mit einer einfachen Übersicht pro Person.

Punkte und Limits automatisch prüfen

Punktwerk kennt die Regeln je Fachbereich, ordnet deine Fortbildungen Kategorien zu und zeigt dir, wann eine Obergrenze greift, auch das gemeinsame Drittel. Den aktuellen Stand prüfst du ohne Anmeldung im Fortbildungspunkte-Rechner. Für deine Praxis mit Team und Nachweis-PDF kannst du Punktwerk kostenlos testen.

Häufige Fragen

Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich in der Ergotherapie?
Zugelassene Leistungserbringende und fachliche Leitungen brauchen 60 Fortbildungspunkte in einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren, möglichst 15 pro Jahr. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Zählen Praxisorganisation und Dozententätigkeit in der Ergotherapie?
Ja, aber begrenzt. Fachbezogene Kongresse, Fortbildungen zu Praxisabläufen und Praxisorganisation sowie Referenten- und Dozententätigkeit zählen zusammen mit bis zu einem Drittel der notwendigen Punkte, beim vollen Soll von 60 FP also mit bis zu 20 FP.
Wann beginnt mein Betrachtungszeitraum als neu zugelassene Ergotherapeutin?
Bei erstmaliger Zulassung nach dem 1. Januar 2022 beginnt er mit der Erteilung der Zulassung, bei einer neuen fachlichen Leitung mit dem Beginn der Tätigkeit. Fortbildungen aus dem Jahr davor zählen mit bis zu einem Drittel der notwendigen Punkte.
Müssen auch angestellte Ergotherapeuten Punkte sammeln?
Eine feste Punktzahl für Angestellte nennt die Anlage 4 Ergotherapie nicht. Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber muss aber auf die notwendige Fortbildung aller Leistungserbringenden der Praxis achten.