Veröffentlicht am 01.11.2026, aktualisiert am 03.11.2026
Fortbildungspflicht Podologie und Ernährungstherapie
Die Fortbildungspflicht ist in allen Heilmittelbereichen nach demselben Muster aufgebaut, aber die Details unterscheiden sich. Für Podologie und Ernährungstherapie gibt es jeweils eine eigene Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V. Beide Anlagen sind kürzer als die der Physiotherapie und lassen einige Fragen offen. Dieser Artikel zeigt, was sie regeln, und sagt ehrlich, wo sie schweigen.
Podologie
Grundlage ist die Anlage 4 zum Podologievertrag in der Fassung vom 13.06.2022.
Punkte und Zeitraum
- 1 FP entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Min.
- Die Pflicht umfasst 48 FP in 4 Jahren, also weniger als in den anderen Heilmittelbereichen.
- Davon sollen möglichst 12 Punkte pro Jahr zusammenkommen.
- Punkte lassen sich nicht in den folgenden Zeitraum übertragen.
- Der erste Betrachtungszeitraum begann am 01.01.2021 und lief ohne Unterbrechungen bis zum 31.12.2024.
Der Zeitraum bezieht sich immer auf die einzelne verpflichtete Person. Wann er bei einer späteren Zulassung beginnt, sagt die Anlage nicht ausdrücklich. Punktwerk setzt den Start dann auf die Zulassung oder den Eintritt in die Praxis, falls diese später liegen als der Regelstart. Du kannst das Datum je Person anpassen.
Unterbrochen ist der Zeitraum bei Mutterschutz, Elternzeit und bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten. Die Punkte werden dann anteilig für den verbleibenden Zeitraum ermittelt. Die Zeiten der Unterbrechung musst du nachweisen.
Pflichtfortbildung Nagelspange
Eine Besonderheit der Podologie: Im Betrachtungszeitraum, der mit dem Inkrafttreten des Vertrags begann, und im darauffolgenden Zeitraum ist mindestens eine Fortbildung mit 8 UE zur Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 zu absolvieren. Für Neuzugelassene gilt das entsprechend für ihre ersten beiden Zeiträume.
Die Anlage nennt die Inhalte dieser Fortbildung, unter anderem:
- Ursachen, Symptome und Verlauf des eingewachsenen Nagels in den Stadien 2 und 3
- Wundstadien, Wundheilung, Wundversorgung und Hygienestandards
- Indikationen, Kontraindikationen, Risiken und Komplikationen
- Nagelspangensysteme und ihre Anwendung
- Zusammenarbeit mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt sowie Dokumentation
Achte bei der Buchung darauf, dass der Kurs ausdrücklich auf diese Anforderung zugeschnitten ist und der Umfang auf der Bescheinigung steht. Die Pflicht steht in der Anlage bei den inhaltlichen Anforderungen an anrechenbare Fortbildungen, und eine Ausnahme von der Anrechnung nennt die Anlage nicht. Nach dem Wortlaut zählt der Kurs deshalb wie andere fachliche Fortbildungen zu deinem Soll.
Was begrenzt zählt
In Summe mit bis zu 16 FP im Zeitraum werden anerkannt:
- fachbezogene Kongresse,
- Fortbildungen zu Praxisabläufen und Praxisorganisation,
- rechtliche Fortbildungen zu gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen mit unmittelbarem Bezug zur Leistungserbringung,
- Referenten- oder Dozententätigkeit.
Das Limit gilt für alle vier Kategorien gemeinsam.
Was nicht zählt
Ausgeschlossen sind unter anderem Selbststudium ohne Interaktion und Teilnahmenachweis, IT- und EDV-Fortbildungen, praxisinterne Fortbildungen ohne externe Dozierende, Mitgliederversammlungen, Messen, Persönlichkeitsschulungen, Praxisgründungsseminare, Marketing, Steuerfragen, allgemeine juristische Themen und Abrechnungsseminare. Ausdrücklich genannt sind außerdem Fortbildungen zu nicht verordnungsfähigen Heilmitteln, insbesondere typische Wellnessangebote wie Wellness-Fußmassagen oder Paraffin-Anwendungen.
Wer verpflichtet ist
Die Anlage spricht vom "zur Fortbildung verpflichteten Leistungserbringer" und verlangt den Nachweis vom zugelassenen Leistungserbringer oder der benannten fachlichen Leitung. Ob angestellte Podologinnen und Podologen eigene Punkte nachweisen müssen, regelt die Anlage 4 nicht ausdrücklich. Der Podologievertrag sagt in § 14 Abs. 9 nur, dass sich jeder Leistungserbringer gemäß der Anlage 4 fortzubilden hat. Eine eigene Punktzahl oder eine Zwei-Jahres-Regel für Angestellte gibt es nicht.
Ernährungstherapie
Grundlage ist die Anlage 4 zum Vertrag über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie, wie sie der GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
Punkte und Zeitraum
- 1 FP entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Min.
- Die Pflicht des zugelassenen Leistungserbringers umfasst 60 FP in 4 Jahren.
- Davon sollen möglichst 15 FP pro Jahr zusammenkommen.
- Eine Übertragung in den folgenden Zeitraum ist nicht möglich.
- Der Betrachtungszeitraum beginnt ab dem 01.05.2021.
Auch hier bezieht sich der Zeitraum auf die einzelne Person, also den zugelassenen Leistungserbringer oder die fachliche Leitung. Für spätere Zulassungen fehlt eine ausdrückliche Startregel. Punktwerk geht dann wie bei der Podologie von der Zulassung oder dem Eintritt aus, und du kannst das Datum anpassen.
Unterbrochen ist der Zeitraum bei Pflegezeiten, Mutterschutz, Elternzeit und bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten. Die Punkte werden anteilig für den verbleibenden Zeitraum ermittelt, und die Unterbrechung ist nachzuweisen.
Was angerechnet wird
Uneingeschränkt anrechenbar sind Fortbildungen mit Ausrichtung auf die Ernährungstherapie. Daneben gibt es zwei Grenzen:
- Kongresse: Fachbezogene Kongresse können mit bis zu 48 der notwendigen Fortbildungspunkte anerkannt werden. Das ist deutlich großzügiger als in den anderen Heilmittelbereichen.
- Dozententätigkeit und Praxisorganisation: Zusammen mit bis zu 12 FP je Zeitraum.
Nicht anerkannt werden unter anderem Selbststudium ohne Interaktion, IT- und EDV-Themen, praxisinterne Fortbildungen ohne externe Dozierende, Mitgliederversammlungen, Messen, Persönlichkeits- und Gründungsseminare, Marketing, Steuern, allgemeine juristische Themen, Abrechnung sowie Fortbildungen zu nicht heilmittelrelevanten Maßnahmen.
Bei der Teilnahmebescheinigung ist die Ernährungstherapie etwas lockerer: Das Geburtsdatum ist nur "gegebenenfalls" anzugeben, dafür gehört das Datum der Veranstaltung dazu.
Wie in der Podologie verweist der Vertrag in § 14 Abs. 9 auf die Fortbildung jedes Leistungserbringers gemäß der Anlage 4, ohne eigene Punktzahl für Angestellte.
Was in beiden Bereichen gleich ist
- Online-Fortbildungen zählen, wenn die Teilnahme registriert und protokolliert wird und du direkt mit den Dozierenden interagieren kannst.
- Nachweis: Auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes innerhalb eines Monats.
- Dokumentation beim Veranstalter: Teilnehmer- und Dozentenlisten führt und verwahrt der Veranstalter. Für dich zählt die eigene Bescheinigung.
Was beide Anlagen offenlassen
Damit du nicht von Regeln ausgehst, die es nicht gibt, hier die Lücken:
- E-Learning und Printmedien: Keine eigene Regel und keine eigene Obergrenze. Es gelten die allgemeinen Anforderungen, Selbststudium ohne Interaktion und Teilnahmenachweis zählt nicht.
- Studium und Weiterbildungen: Keine eigene Anrechnungsregel.
- Nachfrist: Keine Nachfrist und keine konkreten Folgen bei fehlenden Punkten.
- Angestellte: Keine feste Punktzahl für angestellte Therapeutinnen und Therapeuten.
Wenn eine dieser Fragen für dich konkret wird, frag bei deinem Berufsverband oder deiner Krankenkasse nach und bewahre die Antwort auf.
So planst du die vier Jahre
Ein Plan muss nicht kompliziert sein. Für die Podologie heißt das: rund 12 Punkte pro Jahr, und in den ersten beiden Zeiträumen einmal der Nagelspangenkurs. Wer das Thema früh im Zeitraum erledigt, hat später freie Hand.
Für die Ernährungstherapie liegt der Richtwert bei 15 Punkten pro Jahr. Die großzügige Kongressgrenze macht Fachtagungen attraktiv, trotzdem lohnt eine Mischung mit Kursen, die direkt in deine Beratungspraxis wirken.
Für beide Bereiche gilt:
- Bescheinigungen direkt prüfen: Stehen Unterrichtseinheiten, Punkte, Inhalte und Unterschrift darauf?
- Kategorie notieren: Kongress, Praxisorganisation, Dozententätigkeit oder reguläre Fortbildung. Nur so erkennst du, wann eine Grenze erreicht ist.
- Unterbrechungen belegen: Nachweise über Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit oder Pflegezeit gehören zu den Fortbildungsunterlagen.
- Einmal im Jahr Bilanz ziehen: Wie viele Punkte fehlen noch, und wie viel Zeit bleibt?
Beide Regelwerke an einer Stelle
Punktwerk enthält die Regeln für Podologie und Ernährungstherapie als eigene Regelwerke, rechnet die gemeinsamen Grenzen und die Kongressgrenze mit und zeigt dir, wie viele Punkte bis zum Ende deines Zeitraums fehlen. Teste deinen Stand im Fortbildungspunkte-Rechner oder registriere dich kostenlos.
Häufige Fragen
- Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich in der Podologie?
- 48 Fortbildungspunkte in 4 Jahren, möglichst 12 pro Jahr. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Ist die Nagelspangen-Fortbildung Pflicht?
- Ja. Im Betrachtungszeitraum, der mit dem Inkrafttreten des Vertrags begann, und im darauffolgenden Zeitraum ist mindestens eine Fortbildung mit 8 Unterrichtseinheiten zur Nagelspangenbehandlung in den Stadien 2 und 3 zu absolvieren. Für Neuzugelassene gilt das für ihre ersten beiden Zeiträume.
- Wie viele Punkte brauche ich in der Ernährungstherapie?
- 60 Fortbildungspunkte in 4 Jahren, möglichst 15 pro Jahr. Der Betrachtungszeitraum beginnt ab dem 01.05.2021.
- Wie schnell muss ich den Nachweis vorlegen?
- In beiden Bereichen innerhalb eines Monats, nachdem die Krankenkasse oder ihr Kassenartenverband ihn angefordert hat.