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Veröffentlicht am 01.11.2026, aktualisiert am 03.11.2026

Fortbildungspunkte Logopädie: Neue Anlage 4 ab Mai 2026 und die 20-Punkte-Regel für Angestellte

Für logopädische Praxen gilt die Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Seit dem 01.05.2026 gilt sie in der Fassung vom 02.03.2026. Die wichtigste Änderung betrifft Online-Fortbildungen. Außerdem hat die Logopädie eine Besonderheit, die es in der Physiotherapie so nicht gibt: eine feste Punktzahl für die übrigen Therapeutinnen und Therapeuten der Praxis. Hier bekommst du den Überblick.

Was sich 2026 geändert hat

Die Änderungsvereinbarung vom 02.03.2026 tritt zum 01.05.2026 in Kraft. Für die Anlage 4 enthält sie in Artikel 5 genau zwei Änderungen:

  1. Die Kopfzeile wird neu gefasst.
  2. In Ziffer 2 wird der zweite Absatz gestrichen.

Diese Änderungen an der Anlage 4 gelten nicht erst ab Mai 2026, sondern rückwirkend zum 16.03.2021, also seit Beginn des Vertrags.

Der gestrichene Absatz war die frühere Online-Regel. In der Fassung vom 15.03.2021 hieß es dort: Ein FP für Online-Fortbildungen entspricht einer Unterrichtseinheit von 90 Minuten, und höchstens 50 % der FP werden durch Online-Fortbildungen anerkannt. Durch die rückwirkende Streichung gilt für Online-Fortbildungen jetzt dasselbe wie für Kurse vor Ort: 1 FP je Unterrichtseinheit von 45 Minuten, ohne eigene Obergrenze. Zusätzlich verlangt die Anlage, dass die Teilnahme registriert und protokolliert wird und du während der Fortbildung direkt mit den Dozierenden interagieren kannst.

Die übrigen Regeln, also Punktzahlen, Angestellten-Regel, Kongresse und Studienanrechnung, standen schon in der Fassung von 2021 genauso im Text. Hast du in den vergangenen Jahren Online-Fortbildungen nach der alten Regel nur mit halben Punkten gezählt, lohnt ein neuer Blick auf dein Punktekonto.

Die Pflicht für Inhaber und fachliche Leitung

Für den zugelassenen Leistungserbringer und die fachliche Leitung gilt:

  • 1 FP entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten.
  • Du brauchst 60 FP im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren.
  • Davon sollen möglichst 15 Punkte pro Jahr zusammenkommen.
  • Punkte lassen sich nicht in den folgenden Zeitraum übertragen.

Die Regel für Angestellte

Ziffer 2.2 der Anlage 4 regelt die Fortbildung der übrigen Therapeutinnen und Therapeuten in der Praxis. Der zugelassene Leistungserbringer trägt dafür Sorge, dass die bei ihm tätigen Leistungserbringer Fortbildungen im Umfang von mindestens 20 FP im Betrachtungszeitraum absolvieren.

Was das praktisch bedeutet:

  • Die Verantwortung liegt bei der Praxis. Die Angestellten bilden sich fort, aber der Inhaber oder die Inhaberin muss darauf achten, dass es passiert.
  • Es gelten dieselben inhaltlichen Anforderungen. Die Fortbildungen müssen den Kriterien der Anlage entsprechen, also auf die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ausgerichtet sein und von geeigneten Dozierenden stammen.
  • Kein Jahresziel. Ein Jahresziel nennt die Anlage für Angestellte nicht. Verteilt über den ganzen Zeitraum genügen wenige Kurse.
  • Bescheinigungen: Das Original der Teilnahmebescheinigung bleibt bei der angestellten Person. Die Praxis erhält eine Kopie.
  • Einstieg im laufenden Zeitraum: Beginnt jemand seine Tätigkeit während des Zeitraums, werden die Punkte ab dem Tätigkeitsbeginn für den verbleibenden Zeitraum anteilig bemessen.

Eine zusätzliche Zwei-Jahres-Regel für externe Fortbildung, wie sie der Physiotherapievertrag in § 14 Abs. 9 kennt, gibt es in der Logopädie nicht. Der Logopädievertrag sagt in § 14 Abs. 9 nur, dass sich jeder Leistungserbringer gemäß der Anlage 4 fortzubilden hat. Maßgeblich bleibt für Angestellte die Punktzahl aus der Anlage.

Der Betrachtungszeitraum

Anders als in der Physiotherapie nennt die Anlage 4 Logopädie feste Daten: Der Zeitraum beträgt 4 Jahre, beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2025. Fortbildungen, die nach dem 31.12.2020 begonnen haben, werden auf diesen ersten Zeitraum angerechnet.

Der erste Zeitraum ist damit abgelaufen. Wie der folgende Zeitraum läuft, beschreibt die Anlage nicht ausdrücklich. Punktwerk legt den nächsten Zeitraum direkt an den vorherigen an, also vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029. Frag im Zweifel bei deiner Krankenkasse oder deinem Berufsverband nach, ob sie das genauso sehen.

Unterbrochen ist der Zeitraum bei Mutterschutz, Elternzeit, einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz und bei einer Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten. Pro Monat Unterbrechung reduziert sich die geforderte Gesamtzahl der Punkte anteilig. Die Unterbrechung musst du nachweisen. Mehr dazu im Artikel zu Elternzeit, Mutterschutz und Krankheit.

Was angerechnet wird

Fortbildungen müssen inhaltlich auf die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ausgerichtet sein, etwa durch aktuelle, möglichst evidenzbasierte Erkenntnisse, Inhalte der Heilmittel-Richtlinie und des Vertrags oder aktuelle Diagnostik- und Therapieverfahren.

Besondere Regeln gelten für:

  • Fachkongresse: 6 FP je Kongresstag und 3 FP je halben Tag, wenn Titel und Vorträge einen klaren Bezug zur Logopädie haben. Zusätzlich muss der Kongress ein geregeltes Review-Verfahren für die Auswahl der Vorträge und Referierenden haben. Darüber hinausgehende Punkte können einzeln nachgewiesen werden. Eine Obergrenze für Kongresspunkte nennt die Anlage nicht.
  • Weiterbildungen und Aufbaustudiengänge: Berufsbezogene Angebote zählen mit 15 FP je Jahr oder Studienjahr, höchstens aber 45 FP im Betrachtungszeitraum.
  • Online-Fortbildungen: Registrierung und Protokollierung der Teilnahme sowie direkte Interaktion mit den Dozierenden.

Für Print- und E-Learning-Beiträge mit Lernerfolgskontrolle enthält die Anlage 4 Logopädie keine eigene Regel, anders als etwa die Physiotherapie. Selbststudium ohne Interaktion und ohne Teilnahmenachweis zählt nicht.

Was nicht zählt

Die Anlage schließt unter anderem aus:

  • Fortbildungen zur Verbesserung der Praxisabläufe und Praxisorganisation
  • Selbststudium ohne Interaktionsmöglichkeit und Teilnahmenachweis
  • IT- und EDV-Fortbildungen für Praxisabläufe und Praxisorganisation
  • eigene Referenten- oder Dozententätigkeit
  • praxisinterne Fortbildungen, außer die Dozierenden sind für dieses Thema auch extern als Referierende tätig
  • Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen, Messen und Ausstellungen
  • allgemeine Persönlichkeitsschulungen und Praxisgründungsseminare
  • Marketing, Steuerfragen, allgemeine juristische Themen und Abrechnungsseminare
  • Fortbildungen zu nicht verordnungsfähigen Heilmitteln
  • die Ausbildung eines Therapietiers

Teilnahmebescheinigung und Nachweis

Die Bescheinigung muss mindestens enthalten: Bezeichnung oder Thema der Fortbildung, Veranstaltungsort, Name und Geburtsdatum der teilnehmenden Person, Kurzbeschreibung der Inhalte, Name und Berufsbezeichnung der Dozierenden, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte, die Unterschrift der Dozierenden (bei Kongressen des Veranstalters) sowie Unterschrift, Name und Anschrift des Veranstalters.

Den Nachweis musst du auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes innerhalb eines Monats erbringen. Das ist knapp, wenn Bescheinigungen erst zusammengesucht werden müssen, insbesondere die Kopien der Angestellten.

Eine Nachfrist für fehlende Punkte, wie sie die Anlage 4 Physiotherapie mit 12 Monaten kennt, enthält die Anlage 4 Logopädie nicht, und sie regelt auch keine eigenen Folgen. Die Fortbildung ist aber eine Pflicht aus dem Vertrag. Für Vertragsverstöße sieht § 19 des Vertrags abgestufte Maßnahmen vor, die verhältnismäßig sein müssen. Bei einem noch andauernden Verstoß steht am Anfang eine schriftliche Verwarnung mit einer Frist, ihn zu beheben.

Praxis-Check

  • Prüfe dein Punktekonto auf Online-Fortbildungen, die du bisher nur mit halben Punkten gezählt hast.
  • Lege für jede angestellte Person eine Übersicht mit Punkten und Kopien der Bescheinigungen an.
  • Halte Belege für Unterbrechungen und Eintrittsdaten bereit.
  • Plane den Folgezeitraum, in Punktwerk ab dem 01.01.2026, mit dem Jahresziel als Richtwert.

Inhaber und Team in einer Übersicht

Punktwerk führt das Punktekonto für Inhaber und fachliche Leitung und zeigt für jede angestellte Person den Stand der 20-Punkte-Regel, bei Eintritt im laufenden Zeitraum mit anteiligem Soll. Fehlende Punkte siehst du früh, und die Kopien der Bescheinigungen liegen an einer Stelle. Probiere es mit dem Fortbildungspunkte-Rechner aus oder teste Punktwerk kostenlos.

Häufige Fragen

Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich in der Logopädie?
Zugelassene Leistungserbringer und fachliche Leitungen brauchen 60 Fortbildungspunkte im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren, möglichst 15 pro Jahr. Für die übrigen in der Praxis tätigen Therapeutinnen und Therapeuten sind es mindestens 20 Punkte im Zeitraum.
Wer ist für die Punkte der Angestellten verantwortlich?
Laut Anlage 4 trägt der zugelassene Leistungserbringer dafür Sorge, dass die bei ihm tätigen Therapeutinnen und Therapeuten ihre Punkte absolvieren. Die Fortbildung selbst machen die Angestellten, die Praxis erhält eine Kopie jeder Bescheinigung.
Zählen Online-Fortbildungen in der Logopädie nur zur Hälfte?
Nein. Die frühere Regel (1 FP je 90 Minuten online, höchstens 50 % der Punkte online) hat die Änderungsvereinbarung vom 02.03.2026 rückwirkend zum 16.03.2021 gestrichen. Online-Fortbildungen zählen, wenn die Teilnahme registriert und protokolliert wird und du direkt mit den Dozierenden interagieren kannst.
Wie schnell muss ich den Nachweis erbringen?
Auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes innerhalb eines Monats.
Werden Weiterbildungen und Studiengänge angerechnet?
Ja. Berufsbezogene Weiterbildungen und Aufbaustudiengänge zählen mit 15 FP je Jahr oder Studienjahr, höchstens aber 45 FP im Betrachtungszeitraum.