Veröffentlicht am 01.11.2026, aktualisiert am 03.11.2026
Fortbildungspunkte Physiotherapie: 60 Punkte in 4 Jahren erklärt
Wenn du eine Physiotherapiepraxis führst oder als fachliche Leitung benannt bist, gilt für dich eine feste Fortbildungspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Grundlage ist die Anlage 4 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Physiotherapie, aktuell in der Fassung vom 21.07.2021. Hier erfährst du, wie das Punktesystem funktioniert, was angerechnet wird, wo Obergrenzen gelten und was passiert, wenn am Ende Punkte fehlen.
Wer verpflichtet ist
Die Anlage 4 richtet sich an zwei Personengruppen:
- den zugelassenen Leistungserbringer, also in der Regel die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber,
- die fachliche Leitung, also die Person, die mit der fachlichen Leitung der Praxis beauftragt und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) benannt ist.
Laut Vertrag kann die fachliche Leitung mit dem zugelassenen Leistungserbringer identisch sein. Bist du beides in einer Person, führst du ein Punktekonto. Hat deine Praxis eine eigene fachliche Leitung, führt diese ihr eigenes Punktekonto.
Angestellte Therapeutinnen und Therapeuten sammeln nach der Anlage 4 keine festen Punktzahlen. Für sie gilt aber eine eigene Regel aus dem Vertrag selbst: Nach § 14 Abs. 9 müssen sich alle Leistungserbringer mindestens alle 2 Jahre extern fachspezifisch fortbilden. Was das genau bedeutet, liest du im Artikel zur Zwei-Jahres-Regel.
Die Grundregel in Zahlen
Die Anlage 4 nutzt ein Punktesystem. Die Eckwerte sind:
- 1 FP entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Du brauchst 60 Fortbildungspunkte im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren.
- Davon sollen möglichst 15 Punkte pro Jahr zusammenkommen.
- Punkte, die du über das Soll hinaus sammelst, verfallen am Ende des Zeitraums. Eine Übertragung in den folgenden Betrachtungszeitraum ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für den Start gab es eine Übergangsregel: Wer zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.07.2021 mehr als 15 FP erworben hat, durfte davon bis zu 15 FP auf den ersten Zeitraum ab dem 01.08.2021 anrechnen.
Was "möglichst 15 pro Jahr" bedeutet
Das Jahresziel ist eine Empfehlung, keine eigene Pflicht. Die Anlage knüpft an ein verfehltes Jahresziel keine Folge. Entscheidend ist, dass am Ende des Zeitraums die Gesamtzahl erreicht ist. Trotzdem lohnt es sich, das Jahresziel als Richtwert zu nehmen: Wer gleichmäßig plant, muss im letzten Jahr nicht kurzfristig teure Kurse buchen, und Ausfälle durch Krankheit oder Personalengpässe lassen sich leichter auffangen.
Wann dein Zeitraum beginnt und endet
Der erste Betrachtungszeitraum begann am 01.08.2021 für alle, die zu diesem Zeitpunkt zugelassen oder als fachliche Leitung tätig waren. Er umfasst 4 Jahre und lief damit bis zum 31.07.2025. Der Zeitraum ist individuell: Er bezieht sich immer auf die einzelne verpflichtete Person.
Wann der Zeitraum bei einer Zulassung oder einem Wechsel der fachlichen Leitung nach dem 01.08.2021 beginnt, sagt die Anlage 4 Physiotherapie nicht ausdrücklich. Naheliegend ist der Beginn mit der Zulassung oder mit der Übernahme der fachlichen Leitung. So regelt es zum Beispiel die Anlage 4 Ergotherapie ausdrücklich. Wenn du unsicher bist, frag bei deiner Krankenkasse oder deinem Berufsverband nach und notiere dir die Antwort. Wie du Start und Ende berechnest, erklärt der Artikel zum Betrachtungszeitraum.
Der Zeitraum ist unterbrochen, solange du durch die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen, Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit verhindert bist oder eine Arbeitsunfähigkeit von über 3 Monaten besteht. Die Punkte werden dann für den verbleibenden Zeitraum anteilig ermittelt. Details dazu findest du im Artikel zu Elternzeit, Mutterschutz und Krankheit.
Was angerechnet wird
Eine Fortbildung muss inhaltlich auf die Physiotherapie ausgerichtet sein. Das ist laut Anlage 4 insbesondere der Fall, wenn sie
- aktuelle Erkenntnisse der Physiotherapie oder angrenzender Fachgebiete mit Bezug zur Physiotherapie vermittelt,
- über aktuelle Inhalte der Heilmittel-Richtlinie und des Vertrags informiert oder
- aktuelle Diagnostik- oder Therapieverfahren vermittelt, auch aus angrenzenden Fachgebieten.
Für einige Formate gelten besondere Regeln:
- Fachkongresse zählen pauschal 6 FP je Kongresstag und 3 FP je halben Kongresstag, wenn Kongresstitel und Vorträge einen eindeutigen Bezug zur Physiotherapie haben. Im gesamten Zeitraum zählen höchstens 24 FP aus Kongressen.
- Print- und E-Learning-Beiträge zählen nur mit einer Lernerfolgskontrolle auf Grundlage verbindlicher Qualitätskriterien. Hier sind höchstens 12 FP im Zeitraum anrechenbar.
- Berufsbezogene Studiengänge mit Ausrichtung auf die Physiotherapie werden angerechnet. Eine Obergrenze nennt die Anlage 4 Physiotherapie dafür nicht.
- Mehrteilige Fortbildungen, etwa Zertifikatsweiterbildungen, werden kursweise angerechnet, und zwar in dem Zeitraum, in dem der jeweilige Kurs beginnt.
- Online-Fortbildungen werden anerkannt, wenn die Teilnahme registriert und protokolliert wird und du während der Fortbildung direkt mit den Dozierenden interagieren kannst. Eine eigene Obergrenze für solche Live-Formate gibt es nicht. Mehr dazu im Artikel Online-Fortbildung anerkannt?
Auch an die Dozierenden stellt die Anlage Anforderungen, etwa eine abgeschlossene Ausbildung mit mehrjähriger vollzeitiger Berufserfahrung oder eine wissenschaftliche Tätigkeit. Seriöse Anbieter achten darauf selbst. Bei kleinen oder praxisinternen Veranstaltungen lohnt ein kurzer Blick.
Was nicht zählt
Die Anlage 4 nennt ausdrücklich Inhalte, die nicht anerkannt werden:
- Fortbildungen zu administrativen Praxisabläufen und Praxisorganisation
- Selbststudium ohne Interaktionsmöglichkeit und ohne Teilnahmenachweis, auch Webcasts und Lernsoftware
- IT- und EDV-Fortbildungen
- eigene Tätigkeit als Referentin, Referent oder Dozierende
- praxisinterne Fortbildungen, wenn die Dozierenden die Anforderungen der Anlage nicht erfüllen
- Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen, Messen und Ausstellungen
- allgemeine Persönlichkeitsschulungen und Praxisgründungsseminare
- Marketing, Steuerfragen, allgemeine juristische Themen und Abrechnungsseminare
- Fortbildungen zu nicht verordnungsfähigen Heilmitteln
- Traditionelle Chinesische Medizin, Hypnose und Wellnessangebote wie Hot Stone
Gerade beim Abrechnungs- oder Marketingseminar lohnt der Blick vor der Buchung: Es kann für die Praxis sinnvoll sein, bringt aber keine Punkte.
Nachweis: Bescheinigung statt Meldung
Du musst deine Punkte nicht laufend melden. Die Erfüllung ist auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes nachzuweisen. Dafür brauchst du vollständige Teilnahmebescheinigungen. Die Anlage nennt als Mindestinhalte:
- Bezeichnung oder Thema der Fortbildung
- Veranstaltungsort
- Name und Geburtsdatum der teilnehmenden Person
- Kurzbeschreibung der maßgeblichen Inhalte
- Berufsbezeichnung der Dozierenden
- Anzahl der Unterrichtseinheiten und Fortbildungspunkte
- Unterschrift, Name und Anschrift des Veranstalters
Prüfe neue Bescheinigungen am besten direkt nach Erhalt. Fehlt etwas, ist eine Korrektur beim Anbieter kurz nach dem Kurs deutlich einfacher als Jahre später.
Wenn am Ende Punkte fehlen
Hast du die Punkte bis zum Ende des Zeitraums nicht vollständig, musst du sie unverzüglich nachholen. Stellt die Krankenkasse oder ihr Kassenartenverband bei einer Prüfung fest, dass Punkte fehlen, setzt sie dir eine Nachfrist von 12 Monaten. Nachgeholte Fortbildungen werden nicht auf die laufende Verpflichtung angerechnet. Du brauchst die fehlenden Punkte also zusätzlich zu den Punkten für den aktuellen Zeitraum.
Einen Vergütungsabschlag sieht die Anlage 4 in der Fassung von 2021 nicht vor, und was nach Ablauf der Nachfrist geschieht, regelt sie nicht. Der Vertrag selbst enthält allgemeine Regeln für Beanstandungen: Die Krankenkasse legt nach Anhörung fest, was bis wann zu tun ist (§ 14 Abs. 6), und erst wenn das nicht fristgerecht geschieht, liegt ein Vertragsverstoß nach § 20 vor (§ 14 Abs. 7). Ein realistischer Umgang ist deshalb: rechtzeitig planen, Lücken früh erkennen und im Fall der Fälle die Nachfrist nutzen.
So behältst du den Überblick
Ein paar Gewohnheiten machen die Pflicht planbar:
- Bescheinigungen sofort ablegen, zentral und für jede verpflichtete Person getrennt.
- Kategorie notieren: Kurs, Kongress, E-Learning, Studium oder Online live. Nur so siehst du, wann eine Obergrenze greift.
- Jahresziel als Richtwert nutzen und einmal pro Jahr den Stand prüfen.
- Unterbrechungen dokumentieren, etwa Elternzeit oder längere Arbeitsunfähigkeit, mit Belegen.
- Angestellte nicht vergessen: Für sie zählt nicht das Punktekonto, sondern die externe Fortbildung im Rhythmus der Zwei-Jahres-Regel.
Punktekonto ohne Ordner
Punktwerk rechnet deine Fortbildungspunkte nach den Regeln der Anlage 4 mit, berücksichtigt die Obergrenzen für Kongresse und E-Learning und zeigt dir, wie viele Punkte bis zum Ende deines Zeitraums fehlen. Den aktuellen Stand kannst du ohne Anmeldung im Fortbildungspunkte-Rechner prüfen. Für das ganze Team mit Nachweis-PDF kannst du Punktwerk kostenlos testen.
Häufige Fragen
- Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich als Physiotherapeut?
- Zugelassene Leistungserbringer und fachliche Leitungen brauchen 60 Fortbildungspunkte im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren, möglichst 15 Punkte pro Jahr. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
- Gilt die Punktepflicht auch für angestellte Physiotherapeuten?
- Nein. Die Anlage 4 richtet sich an den zugelassenen Leistungserbringer oder die fachliche Leitung. Für alle Therapeutinnen und Therapeuten gilt aber die Regel aus § 14 Abs. 9 des Vertrags: mindestens alle 2 Jahre eine externe fachspezifische Fortbildung.
- Kann ich überzählige Punkte in den nächsten Zeitraum mitnehmen?
- Nein. Die Anlage 4 schließt eine Übertragung von Fortbildungspunkten auf einen folgenden Betrachtungszeitraum ausdrücklich aus.
- Wie viele Punkte zählen Kongresse?
- Fachkongresse zählen pauschal 6 FP je Kongresstag oder 3 FP je halben Kongresstag, im gesamten Betrachtungszeitraum aber höchstens 24 FP.
- Muss ich meine Punkte regelmäßig bei der Krankenkasse einreichen?
- Nein. Du musst die Erfüllung nur auf Anforderung der Krankenkasse oder ihres Kassenartenverbandes nachweisen. Die Bescheinigungen solltest du deshalb geordnet aufbewahren.